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Charter-Kautionsversicherung

Die Charter-Kautionsversicherung greift bei Schadensfällen auf einer gecharterten Yacht und schützt den Charterer vor dem Verlust der Kautionssumme . Besteht zu Beginn eines Segeltörns noch häufig Einigkeit darüber, wer bei einem eventuellen Schaden haftet und zahlen muss, so wird diese bei einer echten Beschädigung des Bootes gerne mal über Bord geworfen.

Der Skipper trägt dann an Bord die alleinige Verantwortung für das Boot und seine Crew, was dazu führt, dass dieser auch im Falle eines Schadens dafür haftet, obwohl er vielleicht gar nicht daran beteiligt war. Um solch unangenehme Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen, sollten Sie stets eine Charter-Kautionsversicherung abschließen.

Eine Charter-Kautionsversicherung sichert den Erhalt Ihrer Kaution auch im Schadensfall!

Was ist eine Charter-Kautionsversicherung?

Sind die leistungen durch die übliche kautionsversicherung abgedeckt, wann sollte die versicherung am besten abgeschlossen werden, was muss beim vertragsabschluss beachtet werden, mit welchen kosten ist zu rechnen.

  • Was ist im Schadensfall zu tun?

Charter-Kautionsversicherung: Segelschiff auf offener See

Segel- und Motoryachten fallen in die Kategorie der Luxusgüter . Bei einer Beschädigung muss daher mit hohen Reparaturkosten gerechnet werden. Um hier Kosten einzusparen, schließen Charterunternehmen für ihre Boote Vollkaskoversicherungen mit einer gewissen Selbstbeteiligung ab.

Nahezu alle Vercharterer verlangen deshalb eine Kaution von Ihnen, wenn Sie ein Segelboot mieten möchten, um die Selbstbeteiligung auf diese Weise abzudecken. Je nachdem, wie groß das Boot ist, kann dieser Kautionsbetrag bis zu mehreren tausend Euro betragen.

Verursachen Sie in der Folge einen Schaden an dem gecharterten Boot, wird Ihnen diese Summe gar nicht oder nur zu einem geringen Teil zurück gezahlt . Haben Sie jedoch im Vorfeld eine Charter-Kautionsversicherung abgeschlossen, so kommt diese im Ernstfall zum Tragen.

Nach einer Prüfung des vorliegenden Sachverhalts wird Ihnen die Charterversicherung Ihre geleistete Kaution zurückerstatten . 

Häufig müssen Sie noch mit einer Selbstbeteiligung rechnen, weshalb Sie unter Umständen nur einen Teilbetrag erstattet bekommen.

Eine Charter-Kautionsversicherung deckt also genau jenen Kautionsbetrag ab, der im Falle einer Beschädigung am gecharterten Boot einbehalten wird. Insbesondere bei größeren Kautionsbeträgen ist daher auf jeden Fall eine Kautionsversicherung zu empfehlen.

Teilt man den Betrag durch die Teilnehmerzahl der Crew, ist es für alle eine lohnenswerte und sinnvolle Absicherung.

Vorsicht: Die Charter-Kautionsversicherungen unterscheiden sich häufig in Leistung und Umfang . Eine gute Charter-Kautionsversicherung erkennen Sie daran, dass viele verschiedene Schäden an Bord und am Beiboot sowie der Verlust oder Diebstahl des Motors abgedeckt werden.

Auch die Charter-Kautionsversicherung gehört zu dem Zweig der Kautionsversicherungen .

Dieser Versicherungszweig beschäftigt sich mit der Übernahme von Garantien, Bürgschaften oder aber Gewährleistungen durch ein Versicherungsunternehmen. Genauso wie Sie für die Kaution Ihrer Mietwohnung eine Versicherung abschließen können, geht das auch mit Ihrer Segelkaution.

Segelaktivitäten sind von der üblichen Kautionsversicherung nämlich nicht abgedeckt.

Unser Tipp:  Je nachdem wie häufig Sie innerhalb eines Jahres segeln gehen möchten, können Sie eine  individuelle Charter-Kautionsversicherung  entweder pro Kalenderjahr oder pro Segeltörn abschließen.

Auf hoher See ist häufig ganz schnell vergessen, dass das Boot nicht das eigene ist, sondern lediglich gemietet wurde. Die Freiheit, die Segler auf Ihrem Törn so sehr schätzen, trägt erheblich dazu bei und sorgt nicht selten für Leichtmut und unkonzentriertes Verhalten . Und plötzlich ist es passiert - ein Segel ist gerissen oder die teure Yacht hat durch unkontrollierte Fahrweise Kratzer davongetragen.

Damit Ihnen daraus kein Kautionsschaden entsteht, sollten Sie im Vorfeld des Törns eine Charter-Kautionsversicherung abschließen. Diese können Sie genauso wie die vollständige Kautionssumme auf die Crew umlegen, sodass jeder den gleichen Anteil zahlt. Der Versicherungsschutz greift, sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben . Je nach Zahlungsmethode kann dies ein paar Tage dauern:

Kümmern Sie sich also am besten frühzeitig um eine Charter-Kautionsversicherung!

Der Abschluss der Charter-Kautionsversicherung erfolgt schnell und einfach online oder per Fax . Vergleichen Sie die Tarife auf den Webseiten der Anbieter und drucken Sie sich Ihre Unterlagen selbst aus. Eventuell müssen Sie diese dann ausfüllen, unterschreiben und an die Versicherung Ihrer Wahl zurück schicken. Anschließend erhalten Sie Ihre Policen zugesandt.

Vorteile der Charter-Kautionsversicherung

  • Greift bei selbstverursachten Schäden an der Charteryacht
  • Verhindert einen Verlust der Kautionssumme
  • Leichte Abwicklung von Schadensfällen ohne komplizierte Fragen nach Haftung
  • Kautions-Rückzahlung abzüglich der Selbstbeteiligung & Versicherungsprämie
  • Verschiedene Versicherungsmodelle: Törndeckung oder Jahresdeckung
  • Weltweite Absicherung möglich

Wichtig beim Vertragsabschluss einer Charter-Kautionsversicherung ist, dass Sie den genauen Versicherungszeitraum angeben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können beispielsweise nur einen einzigen Törn abdecken. Dann reicht der Versicherungsschutz für die Tage und Wochen, die Sie auf hoher See verbringen.

Für Vielsegler lohnt es sich jedoch, direkt eine Charter-Kautionsversicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen. Dann sind Sie auf allen Törns innerhalb dieses Jahres versichert.

Neben dem Versicherungszeitraum müssen Sie auch angeben bis zu welcher Summe Sie versichert werden wollen. Dafür geben Sie die jeweilige Kautionssumme Ihres Yachtcharters an. Auf Grundlage dieser beiden Angaben ermittelt das Versicherungsunternehmen dann die individuelle Versicherungsprämie .

Charter-Kautionsversicherung: Knoten am Schiff

Außerdem sollten Sie beim Versicherungsabschluss darauf achten, dass möglichst viele Schäden durch den Versicherer abgedeckt werden. Überprüfen Sie beispielsweise, ob auch das Beiboot oder der Diebstahl des Motors versichert sind.

Bei guten Versicherungen hält sich Ihre Selbstbeteiligung auch im Schadensfall in Grenzen.

Wie bei den meisten anderen Versicherungen, empfiehlt es sich auch bei der Charter-Kautionsversicherung, verschiedene Anbieter zu vergleichen , um das bestmögliche Angebot abzuschließen.

Überprüfen Sie dabei die Konditionen ganz genau. Wie hoch ist die Kaution? Welche Selbstbeteiligungen werden eventuell zusätzlich fällig? Welche Ausschussklauseln existieren? Kautionsversicherungen werden zudem von den Charteranbietern selbst, als auch von etablierten Versicherungen angeboten.

Zur Ermittlung der Versicherungsprämie werden häufig die folgenden Aspekte betrachtet:

  • Die Höhe des Charter-Kautionsbetrages , den Sie mit Ihrem Charterpartner vereinbart haben
  • Der Zeitliche Deckungsumfang und die Laufzeit des Versicherungsvertrages
  • Das angestrebte Segelrevier
  • Die Bootsgröße und Bootsart

Aufgrund der zahlreichen Aspekte kann die Höhe der Versicherungssumme unter Umständen sehr unterschiedlich ausfallen. Eine pauschale Kosteneinschätzung ist daher schwierig zu treffen.

Deshalb raten wir zu einem Preisvergleich . Sehen Sie sich dazu verschiedene Angebote unterschiedlicher Versicherungen an und prüfen Sie, welches das für Sie beste Angebot ist. Bei der Auswahl sollten Sie berücksichtigen, dass häufig eine Selbstbeteiligung fällig ist.

Schadensfall: Was tun?

Einmal kurz unaufmerksam und schon ist der Unfall passiert! Was ist nun zu beachten? Welche Rechte und welche Pflichten haben Sie als Charterer? Und welche Unterlagen benötigt Ihre Versicherung von Ihnen? Informieren Sie sich umfassend zum richtigen Verhalten im Schadensfall!

Checkliste Verhalten im Schadensfall

Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote, um dann die für Sie perfekte Charter-Kautionsversicherung auswählen zu können. Sind Sie richtig versichert, können Sie Ihren Segeltörn als echte Erholungsphase genießen. Viel Spaß dabei wünscht Ihnen das segeln360.de-Team!

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Wehring & Wolfes Charterkautionsversicherung

Für Schäden an der gecharterten Yacht wird in der Regel eine Kautionen vom Vercharterer einbehalten – gut, wenn unterwegs nichts passiert – Was aber wenn doch? Der finanzielle Schaden für die Crew kann in diesem Fall durch eine Kautionsversicherung gemildert werden.

Bild Yachtversicherungen 15

Die W&W Charter-Kautionsversicherung.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Kautionsversicherung für das teilweise oder vollständige Einbehalten der im Charter-Vertrag vereinbarten  Kaution für einen Sachschaden , der während der Charter-Reise durch den Skipper oder Crew verursacht worden ist. Die Regulierung erfolgt ab einer Schadenhöhe von EUR 100,– bis maximal EUR 3.000,–. Die vertraglich vereinbarte Kaution darf für diese Versicherung eine Höhe von EUR 3.000,- nicht übersteigen.

Den genauen Versicherungsumfang sowie die Prämie für diese Versicherung können Sie in unserer aktuellen Charterbroschüre nachlesen, die gleichzeitig als Antrag dient. Natürlich informieren wir Sie auch direkt und persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

TIPP! Abschluss leicht gemacht: Unsere   Charterbroschüre zum Download.

Wehring & Wolfes

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Das Phänomen der Vergesslichkeit tritt ein, wenn Sie mit Ihrer gecharterten Yacht und Ihren Freunden, die erst zum gelungenen Bootsurlaub beitragen, auf den Gewässern Ihrer Träume schippern. Es ist das Freiheitsgefühl, das uns vergessen lässt, dass die gecharterte Yacht nicht die unsere ist. Und wie schnell ist es passiert? Ein Segel reißt, die Schraube berührt den Grund oder unsere Ferienyacht bekommt ein paar Kratzer ab. Verständlicherweise sichert sich der Yachteigner vor unliebsamen Überraschungen ab und erhebt eine Schutzgebühr, die Kaution. Findet er nach Ihrer Rückkehr vom Traumurlaub auch nur die kleinsten Schäden, wird er diese Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Dagegen sind Sie mit einer Charterkautionsversicherung bestens abgesichert. Nutzen Sie die Vorteile unserer attraktiven Kautionsversicherung für Skipper & Crew.

Deckungsumfang

Es gilt der teilweise oder völlige Einbehalt der Charterkaution durch den Eigner/Vercharterer infolge von Verlust oder durch den privaten Versicherungsnehmer oder seiner Crew schuldhaft herbeigeführten Beschädigungen der gecharterten Yacht als versichert. Versicherungsleistung: Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt liegt bei 10% der Kautionssumme, min. jedoch bei 100,- EUR. Bei Einschluss des Regattarisikos liegt der Selbstbehalt bei 15% der Kautionssumme, min. jedoch bei 300,- EUR.

Einfaches Preismodell

Zur Ermittlung der Versicherungsprämie für unsere Charterkautionsversicherung werden lediglich zwei Informationen benötigt:

  • Soll es sich um eine Törndeckung oder eine Jahresdeckung handeln?
  • Wie hoch ist die Kautionssumme (bei Jahresdeckung die höchste, zu erwartende Kautionssumme)

Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.

Beispielrechnungen:

Ein Törn mit einer Kautionssumme von 2.750 € ohne Regattarisiko: 2.750,- € x 0,08 = 220,- € Sofern das Regattarisiko eingeschlossen werden soll, gilt folgende Rechnung: 2.750,- € x 0,08 x 1,15 = 253,- € Ein Törn mit einer Kautionssumme von 900 € ohne Regattarisiko: 900,- € x 0,08 = 72,- € Die errechnete Prämie liegt unter der Mindestprämie . Somit beträgt die Prämie 75,- €

Für Yachtversicherung

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Für Skipper & Crew

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EIS - European Insurance & Services GmbH Scharfe Lanke 109-131 D-13595 Berlin Tel: +49 (0)30 214 082 -0 Mo.-Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) [email protected]

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Charterversicherung mit separater Yacht Kautionsversicherung

Wer bereits in der Karibik oder der Südsee gechartert hat, der ist aller Wahrscheinlichkeit nach vertraut damit, wie schnell Kautionssummen für Charteryachten viele tausend Euro betragen können. Selbst wenn nur ein kleinerer Lackschaden während der Yachtcharters entsteht, wird zunächst häufig die gesamte Kaution einbehalten. Damit der Yachturlaub dennoch nicht an der Kautionssumme scheitert, hat Pantaenius eine separat abschließbare Yacht Kautionsversicherung entwickelt.

kautionsversicherung yacht charter

Diese kann einzeln oder ergänzend zu unseren bekannten Versicherungspaketen für Charterer gebucht werden und lässt sich nahezu unbegrenzt aufstocken. Sie ersetzt die Kaution, sobald die Charterfirma die Kautionssumme wegen eines Schadens einbehält.

In drei unserer vier Komplettlösungen für Charterer ist die Charterkautionsversicherung bereits integriert. Darüber hinaus bieten die Pakete je nach gewünschtem Umfang eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Skipperhaftpflicht sowie eine Insassenunfall- und eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gegen eine geringe Erhöhung der Versicherungsprämie kann die Reiserücktrittsversicherung auch ohne Selbstbeteiligung gebucht werden.

Warum muss ich meinen Törn versichern?

Als Charterskipper oder Crewmitglied auf einem Chartertörn ist man häufig von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Charteragentur und Flottenbetreiber sind in der Regel eingespielte Teams, immer wieder kommt es jedoch bereits hier zu Problemen. Einbehaltene Chartergebühren oder schlecht organisierte Flottenbetreiber können den Traumurlaub schnell platzen lassen. Auch wenn ein wichtiges Crewmitglied erkrankt oder aus anderen Gründen nicht am Charterurlaub teilnehmen kann, stehen häufig Törn und damit verbundene Kosten für die gesamte Gruppe auf dem Spiel. Damit Sie die Zeit an Bord entspannt genießen können, haben wir Versicherungslösungen entwickelt, die das persönliche Risiko für alle Beteiligten minimieren.

Die Skipper Haftpflichtversicherung etwa, kann zwar das Seewetter nicht beeinflussen, deckt jedoch Schäden an der gecharterten Yacht, die durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden und zu deren Behebung der Skipper durch die schiffseigene Kaskoversicherung in Regress genommen wird. Bestens abgesichert sind Sie auch für den Fall, dass der Vercharterter Ihnen gegenüber die Kosten eines Folgeschadens aufgrund entgangener Chartergebühren geltend macht, denn die Charter Folgeschadenversicherung ist standardmäßig in allen Pantaenius Charterpaketen integriert.

Brauche ich einen Sicherungsschein?

Nein, Pantaenius bietet neben der separat abschließbaren Yacht Kautionsversicherung einen weiteren Vorteil für Charterer: die Charterpreisabsicherung. Diese Kundengeldabsicherung ist in jeder unserer Reiserücktrittskostenversicherungen und somit in jedem Charterpaket von Basis bis Premium enthalten. Der Sicherungsschein, den einige Agenturen ausstellen, benötigen Sie nicht länger. Dieser wird oft als kostenloser Service beworben, die tatsächlichen Kosten werden jedoch häufig auf den Charterpreis bzw. die Agenturgebühr übertragen. Zudem bieten längst nicht alle Charteragenturen den Sicherungsschein an. Kunden bekommen in diesem Zusammenhang häufig suggeriert, dass eine entsprechende Agentur automatisch weniger verlässlich sei. Tatsächlich kann der Grund auch darin liegen, dass eine Charteragentur nicht bereit ist für diese Art der Absicherung zu zahlen und diese Kosten auf den Kunden umzuleiten. Mit der Pantaenius Charterpreisabsicherung ist dies für den Charterskipper nun ohnehin kein Problem mehr, denn die Zahlungsunfähigkeit der Charteragentur oder des Flottenbetreibers sind automatisch mitversichert.

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Erfahrung garantieren Ihnen einen herausragenden Service und effizientes Schadenmanagement, wenn es darauf ankommt.

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Zögern Sie nicht und sprechen Sie unser Service-Team an. Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

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Die Kaution und ihre Versicherung für Ihren Yachtcharter – Alle Infos auf einen Blick

Versicherung und Kaution für den Yachtcharter

Ein Yachtcharterurlaub ist eine der besten Möglichkeiten, um Zeit mit Freunden und der Familie zu verbringen und zeitgleich viele neue Orte zu entdecken. Aber – wie bei jedem Urlaub – ist es auch beim Chartern empfehlenswert, sich im Vorfeld so gut wie möglich zu informieren und vorzubereiten. Dazu gehören Informationen über das jeweilige Reiseland, Versicherungen und die Kaution für den Yachtcharter. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Kaution für den Yachtcharter und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. So kann bei Ihrer Vorbereitung für den Yachtcharter nichts mehr schief gehen!

Wozu dient die Kaution beim Yachtcharter?

Da ein Charter in der Regel von Samstagnachmittag bis zum darauffolgenden Samstagmorgen dauert, hat der Vercharterer nur wenige Stunden Zeit, das Schiff für die nächsten Gäste vorzubereiten. Sollte es zu Schäden gekommen sein, ist es der Betrag der Kaution, der dem Vercharterer für sofortige Reparaturen zur Verfügung steht, um die Yacht mithilfe von schnellen Reparaturen möglichst schnell wieder für den nächsten Kunden bereit zu machen. Alle entstandenen kleinen und großen Schäden, fehlende Teile und Ausrüstungsgegenstände müssen innerhalb weniger Stunden repariert oder ersetzt werden.

So dient die Kaution einerseits als finanzielles Mittel, das Boot in kurzer Zeit reparieren zu können und andererseits dient sie als Anreiz für die Charterkunden, auf die ihm anvertraute Yacht aufzupassen und sie in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.

In der Regel deckt die Kaution die Selbstbeteiligung aus der Vollkaskoversicherung des Bootes ab und ist daher erst einmal nicht versichert. Die Yachtversicherung deckt Schäden ab, die über die Kaution bzw. Selbstbeteiligung hinausgehen.

Wie hoch ist die Kaution für eine Yacht und wie wird sie hinterlegt?

Die Höhe der Kaution richtet sich in der Regel nach dem Wert der Yacht und der Art des Gewässers, in dem Sie die Yacht mieten. In exotischen Gewässern wie den Seychellen, wo der Zugang zu Ersatzteilen und Dienstleistungen schwieriger und teurer ist, kann die Kaution höher ausfallen. Die Kautionen liegen in der Regel zwischen 2.000€ und 3.000€ und können bei großen Katamaranen sogar bis zu 8.000€ oder mehr betragen. Die entsprechende Höhe wird in jedem Kostenvoranschlag bootsspezifisch angegeben.

Die verbreiteste Art der Kautionshinterlegung erfolgt durch ein Blocken des Betrags auf der Kreditkarte des Charterkunden. Informieren Sie sich vorher darüber, ob Ihre Kreditkarte die geforderten Kriterien der Chartergesellschaft erfüllt und erhöhen Sie gegenebenfalls den Kreditrahmen. Auch wenn es immer seltener wird, kann es auch vorkommen, dass Unternehmen Bargeld als Kaution akzeptieren. In Frankreich sind häufig auch Schecks zugelassen.

Kaution für den Yachtcharter

Wie ist die Kaution physisch gesichert?

Im Büro des Vercharterers werden Sie vor dem Einschiffen gebeten, Ihre Kreditkarten-Daten anzugeben. Mit Hilfe eines Zahlungsterminals wird ein Betrag in Höhe der Kaution auf Ihrer Karte geblockt. Das Geld wird dabei nicht tatsächlich von Ihrer Karte abgebucht, sondern nur gesichert. Selbstverständlich erhalten Sie einen Beleg über den geblockten Betrag auf Ihrer Karte (ähnlich der Transaktionsbestätigung, die Sie im Geschäft beim Einkaufen erhalten). Wenn Sie Bargeld einzahlen, werden die Banknoten vom Vercharterer in einem sicheren Umschlag verschlossen und für die Dauer des Charters in einem Safe aufbewahrt. Da dies ein zusätzlicher Aufwand für das Charter-Unternehmen ist, verzichten die meisten Charter-Unternehmen heutzutage größtenteils auf Bargeldtransaktionen.

Wie schnell wird die Kaution freigegeben?

Am Tag der Rückgabe der Yacht, nachdem das so genannte „Check-Out“-Protokoll im Büro des Yachthafens ausgestellt wurde und keine Schäden festgestellt wurden, erhalten Sie ein Bestätigung zur Aufhebung der Sperre. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betrag sofort wieder auf Ihrer Karte sichtbar und verfügbar ist. Je nach Bank und Urlaubsland kann es bis zu mehreren Wochen dauern, bis die Kaution freigegeben wird. Wie lange es dauert, bis die Kaution zurückerstattet wird, hängt zumeist nicht von der Chartergesellschaft ab und liegt in den meisten Fällen außerhalb ihrer Kontrolle.

yachtcharter urlaub

Die häufigsten Gründe für den Verlust der Kaution

Bitte bedenken Sie, dass der Verlust der gesamten oder eines Teils der Kaution statistisch gesehen nur bei sehr wenigen Charterverträgen auftritt. Leider hängen die Ereignisse auf See nicht nur von uns selbst ab. Selbst der erfahrenste Steuermann oder Skipper kann in eine Situation geraten, die sich nicht verhindern lässt.

Häufigste Vorkommen, die einen Einbehalt der Kaution verlangen, sind:

  • Verlust von Yachtausrüstung (Kissen, Westen usw.)
  • Verstopfte Toiletten
  • Schäden am Propellergetriebe durch Angelnetze
  • Gerissene Segel
  • Rotweinflecken, Schrammen, etc.

Sollte die Yacht während des Charters beschädigt, zerstört oder verunreinigt worden sein, hat der Vercharterer nur wenige Stunden Zeit, um die Yacht wieder in den Ursprungsustand zu versetzen. Daher können wir nicht erwarten, dass das Unternehmen im Internet nach Ersatzteilen zu den niedrigsten Preisen sucht. Die Teile werden bei der nächstgelegenen Werkstatt gekauft, die nicht unbedingt die günstigste ist. Beispielsweise kostet das Servicepaket für die Reparatur einer manuellen Meerestoilette in Kroatien und Griechenland mehr als 100€. Die Reparatur eines Propellergetriebes erfordert einen Kran (manchmal über 1.000€), Arbeitskosten von etwa 200€-300€ und Materialkosten von etwa 50€.

Wie viel Aufmerksamkeit kleineren Schäden (wie zum Beispiel zerbrochenen Gläsern, Tassen und Kratzern) geschenkt wird, hängt vom jeweiligen Vercharterer ab. Einer unserer GlobeSailor-Mitarbeiter hat sich persönlich mit einem belgischen Charterunternehmen getroffen, das nach dem Chartern einer Yacht das Besteck genau abzählte. Auf der anderen Seite berichtete ihm eine kroatischen Firma, dass diese einige kleine Schäden nicht von der Kaution abziehen. Denken Sie daher stets daran, dass die Kautionsversicherung nicht nur den Geldverlust verringert, sondern auch viel Stress vermeidet.

Die Versicherung der Kaution

Lohnt es sich, die Kaution oder einen Teil der Kaution zu versichern? Mit dieser Frage hat sich auch unser GlobeSailor-Mitarbeiter Adam auseinandergesetzt:

„Ich gebe zu, dass wir in den ersten Jahren unseres Familien- und Expeditionssegelns immer die Kaution versichert haben. Später kam eine Zeit, in der ich dachte, ich könnte alles kontrollieren und die nächsten Zahlungen habe ich nicht mehr versichert. Nur wenig später, als ich immer wieder den Stress und die Emotionen von Menschen beobachtete, die in Zwischenfälle auf See (manchmal sogar im Hafen) verwickelt waren, beschloss ich erneut, dass es sich lohnt, zumindest einen Teil der Kaution zu versichern, damit wir beruhigt sind. Denn auch im Hafen, in den Tiefen des Wassers oder während unserer Abwesenheit kann ein Ereignis eintreten, das die Yacht beschädigt. Schließlich sollen Urlaub, Erholung und Kreuzfahrten vor allem angenehm und stressfrei sein. Deshalb versichere ich auch heute noch, als Kapitän, Ausbilder und Prüfer für verschiedene Segelsysteme immer die Kaution für meine Yacht.“

segelboot charter globesailor

Die vier Möglichkeiten zur Versicherung der Kaution für den Yachtcharter

1. die kautionsabgeltung über den schiffseigner.

Vereinzelt bieten Vercharterer eine volle Kautionsabgeltung an, die uns vollständig von der Hinterlegung einer Kaution für den Yachtcharter befreit. Die Kosten sind in der Regel recht hoch, bei neuen teuren Yachten und Katamaranen kann die Abgeltung sogar bis zu 500€ betragen. Meistens sind es aber etwa 300€ – 400€. Unabhängig davon, ob Sie die Yacht nach dem Charter in unbeschädigtem Zustand zurückgeben oder nicht, Sie erhalten den Betrag nicht zurück. Es werden aber auch keine Nachforderungen gestellt.

2. Teilversicherung

Die Teilabgeltung für den Yachtcharter versichert den größten Teil der Kaution zu einer niedrigeren Summe. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 200€ – 250€. Der Einzahlungsbetrag für die Kaution wird damit stark verringert, die Selbstbeteiligung im Schadensfall beläuft sich nur noch auf wenige Hundert Euro. Bei dieser Option müssen Sie keinen großen Kosten für die Absicherung aufwenden und außerdem keinen vierstelligen Betrag auf der Kreditkarte sperren lassen.

3. Externe Versicherung

Gelegentlich bieten Charterunternehmen keine Kautionsabgeltung als Option an. Manchmal hängt dies mit der Politik des betreffenden Unternehmens zusammen oder schlechten Erfahrungen mit Versicherungsgesellschaften. Gleichzeitig ist die Kautionsabgeltung auch häufig teurer als eine externe Kautionsversicherung.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen gerne unseren externen Versicherungspartner Ouest Assurances . Die Kosten einer solchen Kautionsversicherung belaufen sich auf etwa 4-5% der Kosten der gemieteten Yacht. Sie können die gesamte Kaution absichern und beantragen im Falle eines Verlustes die Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft. Bei dieser Art der Versicherung wird der Erstattungsbetrag in der Regel um etwa 100€ bis 200€ Selbstbeteiligung gekürzt. Ausnahme hiervon ist der Hamburger Versicherungsmakler Schomacker .

4. Jährliche Kautionsversicherung

Die jährliche Kautionsversicherung (inkludiert in der Haftpflichtversicherung des Skippers) wird häufig von Skippern und Schiffsführern abgeschlossen, die mehrmals im Jahr unterwegs sind. Die Kunden zahlen eine jährliche Versicherung in Höhe von von 300€ bis 800€. Sie sichert bei jedem Charter den gesamten Betrag der Kaution ab. Bei Schäden zieht der Vercharterer die gesamten Unkosten von der Kaution ein. Im Anschluss beantragen die Schiffsführer selbst bei der Versicherungsgesellschaft, wie zum Beispiel Pantaenius , die Erstattung der verlorenen Kaution. Bei dieser Versicherung wird der zu erstattende Betrag in der Regel um einen Betrag von etwa 200€ bis 300€ reduziert, der sogenannten Selbstbeteiligung. Es kann bis zu mehreren Wochen dauern, bis Sie die Summe zurückerhalten. Dies hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Was bedeutet ein Ausschluss von der Kautionsversicherung?

In vielen Unternehmen gibt es so genannte Kautionsversicherungsausschlüsse. Darunter fallen Schäden, die durch die Besatzung verursacht wurden. Die häufigsten Beispiele sind verstopfte Toiletten, verlorene Bootskarten, kaputte Fenster durch Drauftreten auf die Luken, Verlust des Beiboots/Außenborders etc. Sollte der Schaden ausdrücklich von der Kautionsversicherung ausgeschlossen sein, müssen die gesamten Kosten für den Schadensersatz und die Wiederherstellung der Yacht vom Kunden getragen werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Charter- und/oder Versicherungsgesellschaft nach den Einzelheiten hierzu.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass alle Unfälle auf See, bei denen der Verursacher einen Blutalkoholspiegel über dem gesetzlichen Grenzwert hat, nicht versicherbar sind.

Fazit zur Versicherung und Kaution für den Yachtcharter

Es benötigt einiges an Erfahrung und Zeitaufwand, um das in der Summe günstigste Charterangebot zu finden. Nicht nur aus Erfahrung, sondern auch aus gesundem Menschenverstand heraus erscheint es daher am sinnvollsten, Preise und Konditionen zu vergleichen und optimal auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. Der Abschlus einer Kautionsversicherung gehört in jedem Fall dazu. Dies ist auch der beste Weg, um einen erfolgreichen und entspannten Urlaub zu genießen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihren persönlichen Berater wenden.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Webinar mit der Hamburger Yachtversicherung Schomacker .

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Wer fragt gewinnt! – Vergleich der Charter Kautionsversicherungen

Ein Blick auf ein Segelboot, das im Meer segelt.

Die angebotenen Kautionsversicherungen sind vorsichtig ausgedrückt sehr unterschiedlich. Die verschiedenen Konditionen machen es dem Laien auch nicht leichter, die Versicherungsleistung im Schadensfall richtig zu bewerten. Hinterfragen macht absolut Sinn!

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Top 5 Yachtcharter Versicherungen für Skipper & Crew

Bestens versichert in den charterurlaub starten.

Segel- oder Motoryachten sind exklusive Luxus-Objekte, die u.U. den Wert eines Einfamilienhauses erreichen. Beschädigungen einer gecharterten Yacht können hohe Repararturkosten verursachen. Für einen Charterkunden, insbesondere dem Skipper, ist es daher ratsam, die größten finanziellen Risiken beispielsweise mit einer Kautions- und einer Skipper-Haftpflicht-Versicherung abzudecken. Mehr hierzu erfahren Sie weiter unten in unserem Artikel.

Welches sind die wichtigsten Versicherungs-Produkte für Yachtcharter?

Welche versicherer bieten welche charterversicherungen an, im folgenden haben wir für sie eine knappe übersicht der verschiedenen basis-pakete einiger empfehlenswerter versicherungs-anbieter zusammengestellt:, wie sind die laufzeiten der versicherungen für ihren bootsurlaub, was ist der unterschied zwischen einer kautions- und einer haftpflichtversicherung, was ist ein sicherungsschein.

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Versicherungen beim Chartern einer Yacht – darauf sollte man unbedingt achten.

Ein beitrag von.

Andreas Medicus

Andreas Medicus

Andreas Medicus ist leidenschaftlicher Segler und geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker. Er kennt die Branche seit über 20 Jahren und hat diverse Chartertörns im Kielwasser. Außerdem ist er Eigner einer Fahrtensegelyacht vom Typ Forgus 35.

Welche Charter-Versicherungen werden gebraucht?

Wer ein Schiff chartert, freut sich für gewöhnlich auf ungetrübten Segelspaß und eine tolle Zeit in einem attraktiven Revier. Damit die Rechnung am Ende auch aufgeht, sollte spätestens nach Vertragsabschluss mit der Charteragentur oder dem Anbieter über die passenden zusätzlichen Versicherungen nachgedacht werden.

Doch wie findet man sich im Dickicht des Kleingedruckten zurecht? Welche Versicherungen werden wirklich gebraucht und welche Versicherungen sind weniger wichtig? Mit diesem Beitrag möchte ich ein bisschen Licht ins Thema bringen und aufzeigen, worauf man achten sollte.

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Welche Versicherungen bestehen durch den Vertragsabschluss?

Durch den Abschluss des Chartervertrages werden bereits indirekt Versicherungen abgeschlossen, die bei einem Vorfall während des Törns von großer Relevanz sein können. Dies sind im Wesentlichen die Kaskoversicherung für Schäden am Charterschiff und die Haftpflichtversicherung für die Ansprüche Dritter aus Schäden.

Diese Versicherungen sollte der Eigentümer der Yacht respektive der Flottenbetreiber für die Charteryacht abgeschlossen haben. Als Kunde muss man also darauf vertrauen, dass diese Versicherung auch wirklich abgeschlossen ist und der zugehörige Versicherungsschutz besteht. Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei dem Charteranbieter nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Das Vorhandensein der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung suggeriert eine trügerische Sicherheit. Nicht selten fragen mich Kunden, was denn eigentlich noch passieren kann, wenn ein Schaden mit der Charteryacht verursacht wird – schließlich bestehen ja eine Kaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Theoretisch stimmt das. In der Realität ist es jedoch leider nicht so einfach. Dazu ein paar Beispiele:

Sollte der Flottenbetreiber die Versicherungsprämien für die Yacht nicht bezahlt haben, besteht im schlimmsten Fall gar kein Versicherungsschutz. Das ist mehr als ärgerlich. Allerdings kann dieser Fall durch den Abschluss einer zusätzlichen Skipper-Haftpflichtversicherung zumindest in Teilen aufgefangen werden. Über diese Versicherung haben der Skipper und seine Crew im Rahmen des Vertrages immerhin einen Haftpflichtversicherungsschutz, der allerdings immer nachrangig einspringt (also zunächst leistet immer die Haftpflichtversicherung der Charteryacht, danach erst die Skipper-Haftpflicht).

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Hinzu kommt, dass insbesondere bei ausländischen Versicherungsanbietern die Versicherungssummen oftmals nicht ausreichen und zudem eine verhältnismäßig hohe Selbstbeteiligung besteht – auch für diese Fälle springt die Skipper-Haftpflichtversicherung ein. Sie schließt die Deckungslücke.

Mehr noch: Beim Chartern kann es durchaus vorkommen, dass Personen- und Sachschäden entstehen, bei denen Ansprüche der Crewmitglieder untereinander oder gegen den Skipper entstehen. Verletzt sich zum Beispiel durch eine unangekündigte Halse ein Crewmitglied und stellt Ansprüche an den Rudergänger, sind diese Schadenersatzforderungen im Rahmen des Vertrages über die Skipper-Haftpflichtversicherung gedeckt.

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Nicht zu unterschätzen sind auch Schäden an der Charteryacht. Hier gibt es zwei Szenarien, bei denen die Skipper-Haftpflicht durchaus von Bedeutung ist.

Zum einen hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Stellt beispielsweise der Eigner der Charteryacht Forderungen zur Schadenbegleichung an die Crew, die diesen Schaden aber nicht verursacht hat, kümmert sich die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages darum, dass diese Ansprüche abgewehrt werden.

Zum anderen hilft die Skipper-Haftpflichtversicherung weiter, wenn Schäden an der Charteryacht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel mit der Inkaufnahme eines möglichen Schadens definiert – man verhält sich also so, dass der gesunde Menschenverstand einem sagt, dass ein Schadensfall eintreten könnte, man lässt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob außer Acht, sehr schnell ist dieses anzunehmen, wenn Alkohol im Spiel ist. In diesen Fällen wird nicht selten die Regulierung durch den Kaskoversicherer bei einem Schaden an der Yacht abgelehnt oder gequotelt. Genau dafür springt dann die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages ein.

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Tipp: Führt ein Schaden an der Yacht dazu, dass für die nachfolgende Chartercrew der Törn ausfällt, sollte dies im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro gedeckt sein. Darauf würde ich beim Abschluss achten.

Mit anderen Worten: Es gibt viele gute Gründe, eine gültige Skipper-Haftpflichtversicherung beim Chartern im Gepäck zu haben. Abhängig vom Anbieter und Typ sowie von der Größe der Yacht kostet diese Versicherung pro Jahr um die 70 Euro (Segelyacht) oder zwischen 120 und 160 Euro (Motoryacht). Für Wochenendtörns gibt es auch eine günstige 3-Tage-Deckung.

Dazu noch ein Hinweis: Ist der Skipper selbst Eigentümer einer Yacht, kann eine Skipper-Haftpflichtversicherung in seiner Yacht-Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hier gilt es allerdings, den genauen Deckungsumfang zu prüfen: Ist eventuell nur der Skipper (also der Versicherungsnehmer der Yacht-Haftpflichtversicherung) abgesichert? Dann macht der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung trotzdem Sinn, um auch die restliche Crew einzuschließen.

Skipper-Rechtsschutzversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung der Skipper-Haftpflichtversicherung ist die Skipper-Rechtsschutzversicherung. Sie kann nur in Verbindung mit der Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Aufpreis beträgt zwischen 10 Euro (Segelyacht) und 20 Euro (Motoryacht) für die Jahresdeckung.

Die Aufgabe der Skipper-Rechtsschutzversicherung ist es, für anwaltliche Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen zu sorgen, die gerade im Ausland dringend erforderlich sein kann. Häufig wird sie benötigt, wenn es um die Durchsetzung eigener Ansprüche bei einer Kollision gegen den Schadenverursacher geht. Aber auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorboot mit fälschlicher Messung kann ein Thema sein.

Wie wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Gleich vorweg: Ich persönlich halte das für eine sehr wichtige Versicherung, da Chartertörns normalerweise nicht preiswert sind. Fällt der Skipper vor dem Törn aus, kann eventuell die gesamte Crew nicht in den Urlaub starten und hängt auf den Kosten. Das wäre ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Ebenso ist der Abbruch des Törns gedeckt, wenn der Skipper beispielsweise mit einer Lebensmittelvergiftung von Bord muss. Das gilt anteilig auch, wenn ein Crewmitglied ausfällt.

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Gegen Aufpreis kann auch abgesichert werden, dass die komplette Reise storniert wird, wenn statt des Skippers ein beliebiges Crewmitglied ausfällt – ein für Familien nicht selten interessantes Szenario. Dieser Schutz kostet daher auch etwas mehr Prämie, weil das Risiko für den Versicherer höher ist, als wenn nur der Skipper samt Familie über den vollen Charterpreis abgesichert ist.

Inwieweit neben den Chartergebühren auch die individuellen Kosten für An- und Abreise eingeschlossen werden können, hängt vom Vertrag ab. Wichtig ist in meinen Augen die Absicherung des vollen Reisepreises.

Die Kosten der Versicherung starten bei etwa 40 Euro für einen Reisepreis von 1.000 Euro. Die Prämie ergibt sich aus dem Reisepreis und der Anzahl der Personen. Ganz wichtig für die Reiserücktrittsversicherung: Die Abschlussfristen müssen beachtet werden! Bei acht Wochen von Buchung bis zum Reiseantritt liegt die Abschlussfrist bei 14 Tagen. Je nach Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weichen die Fristen ab, denn häufig werden Chartertörns schon sehr frühzeitig gebucht. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung möglich ist. So ist beispielsweise bei einer Reise, die länger als 24 Wochen im Voraus gebucht wird, der Abschluss der Versicherung noch bis 84 Tage nach der Reisebuchung möglich. Für den Fall, dass weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, muss diese Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen werden.

Sonderfall Corona-Pandemie

Als Zusatzoption lässt sich seit der Corona-Pandemie eine Absicherung für den Fall einer Corona-Quarantäne buchen. Denn bei einer Quarantäne-Anordnung handelt es sich nicht um ein im Rahmen der normalen Reiserücktrittskostenversicherung versichertes Ereignis. Oder anders formuliert: Erkrankt der Skipper, zahlt die Versicherung. Ist er in Quarantäne, ist das aber keine Erkrankung im Sinne der Bedingungen und die Versicherung muss dafür nicht zahlen. Was passiert aber, wenn die Familie am Abreisetag des Chartertörns feststellt, dass ein Kind zwar nicht erkrankt, aber dennoch positiv auf Corona getestet wurde und der Törn nicht angetreten werden kann? Dieses Risiko lässt sich mit dem Corona-Zusatzschutz speziell für die Charterreise absichern.

Auch das Risiko, dass beispielsweise der Rückflug bei Verdacht auf eine Covid-Infektion durch das Flughafenpersonal verweigert wird, ist gedeckt. Ebenso versichert ist der Fall, dass während eines Törns ein Crewmitglied an Corona erkrankt und die gesamte Crew am Urlaubsort unter Quarantäne gesetzt wird.

Der Corona-Quarantäne-Zusatzschutz tritt 14 Tage nach Buchung der Versicherung in Kraft und kann nur zusammen mit der Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden.

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Was passiert, wenn der Charter-Anbieter insolvent ist?

Diese Lücke kann durch die Insolvenz-Versicherung, die in Verbindung mit der Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden kann, abgesichert werden. Sollte also die Yacht aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers oder Betreibers nicht zur Verfügung gestellt werden, gibt es das Geld im Rahmen des Vertrages zurück.

Wofür ist die Kautionsversicherung?

Fast alle Vercharterer verlangen vor Übernahme der Yacht eine Kaution zur finanziellen Absicherung von potentiellen Schäden – und die passieren leider manchmal sehr schnell. Damit der Urlaub nicht mit Unmut endet, gibt es die Kautionsversicherung. Behält die Charterfirma die hinterlegte Kaution ein, ist dies über die Kautionsversicherung gedeckt.

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Die Teilnahme an Regatten mit der Charteryacht kann eingeschlossen werden, ebenso kann die Mitnahme einer zahlenden Crew versichert werden.

Es ist eigentlich naheliegend, aber ich möchte es der Form halber erwähnen, dass die Kosten für Reinigung, Miete für Bettzeug, Kraftstoffverbrauch oder auch die Auflösung einer Fäkalientankverstopfung nicht von der Kautionsversicherung gedeckt sind. Auch dann nicht, wenn diese über die Kaution abgerechnet werden.

Abhängig von der hinterlegten Kaution, kostet die Kautionsversicherung je nach Anbieter zwischen 75 Euro (500 Euro Kaution) bis 685 Euro (8.000 Euro Kaution). Für eine Zusatzprämie von 20 Euro kann das Beiboot mit eingeschlossen werden. Höhere Kautionssummen können auf Anfrage abgesichert werden.

Hinweis: Die Kaution muss dennoch hinterlegt werden, es wird eine Garantieurkunde ausgestellt, dass die Kaution im Schadenfall zurückgezahlt wird.

Wichtig: Die Schadenmeldung muss spätestens einen Monat nach Ende des Törns eingereicht werden.

Unfallversicherung

Ist kein ausreichender Unfallschutz vorhanden, können mit dieser Versicherung wahlweise der Skipper und die Crew oder nur der Skipper versichert werden. Viele Segler meinen, dass eine der klassischen Unfallversicherungen auch alle Unfälle beim Segeln abdeckt. Das ist nicht immer der Fall.

In einer Wassersport-Unfallversicherung sind ergänzend zu anderen Versicherungen auch wassersporttypische Unfälle eingeschlossen. Beispielweise: Tauchunfälle, Unfälle bei der Benutzung von Beibooten, Bergekosten (falls ein Patient von Bord geholt werden muss – auch bei Herzinfarkt oder Schlaganfall), Suchaktionen (falls ein Crewmitglied über Bord gegangen ist) sowie das Abbergen aus Seenot.

Die versicherte Summe wird im Schadenfall durch die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen geteilt. Die Prämien variieren je nach Anbieter, Versicherungssumme und Dauer der Versicherung (für einen Törn von maximal vier Wochen bis hin zur Jahresdeckung) zwischen etwa 20 Euro und 200 Euro.

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Das Dickicht der Versicherungen ist am Ende des Tages gar nicht so kompliziert, wie es scheint und auf Basis der vorstehenden Erläuterungen sollte es möglich sein, die passende Versicherung für den eigenen Törn zu finden.

Tipp: Der Abschluss der Versicherungen (bis auf die Reiserücktrittsversicherung) ist genau genommen auch noch in letzter Minute am Steg während der Übergabe möglich. Einfach per Smartphone im Chartershop auf www.schomacker.de die gewünschte Leistung auswählen und mit PayPal oder Kreditkarte zahlen. Die Policen werden dann sofort per E-Mail verschickt.

Weitere Infos unter: www.schomacker.de

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Hamburger yacht-versicherung schomacker.

guest

Eine richtige Absicherung ist unglaublich wichtig. Es kann so schnell etwas passieren, da ist es gut, wenn die richtige Versicherung vorliegt, daher muss man sich ind iesem Bereich unbedingt ausführlich informieren ( https://www.finanznachrichten.de/ )

Christian

Hallo, ein interessanter und guter Beitrag. Vielen Dank!

Aber bereits im zweiten Absatz (…”Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei der Charteragentur nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen”…) eine Anmerkung von mir.

Selbst wenn ich mir als Charterkunde die Versicherungspolice zur Kontrolle senden lasse, weiss ich noch nicht, ob der Eigner auch tatsächlich die Versicherungsbeiträge bezahlt hat.

Armin

Leider versuchen immer mehr Charterfirmen z.B. “Athenian Yachts Enterprises s.a., Greece” zusätzliches Geld mit der sogenannten “Kautionsabgeltung” zu machen.

So muss ich für die Saison 2023 pro Woche 350 EUR Kautionsabgelung für eine Sun Odyssey 469 bezahlen und zusätzlich für den Törn 500 EUR Kaution hinterlegen.

2020 habe ich für das gleiche Schiff 3.000 EUR Kaution hinterlegt. Die Versicherung für den 2wöcheigen Törn hatte mich damals 210 EUR gekostet.

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Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit!

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Skipperhaftpflichtversicherung

Da ihre private Haftpflicht i.d.R. Boote oder Yachten nicht versichert hat, ist die Skipperhaftpflicht unserer Meinung nach die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie haftet für Personen und Sachschäden an Dritten "quasi" unbegrenzt.

Charter-Kautionsversicherung

Sie leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc., wenn die Chartergesellschaft die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält.

Reiserücktrittskostenversicherung

Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Segeltörn erstattet. Bei Crewmitgliedern wird dessen Anteil erstattet. Der Reiseabbruch ist immer mitversichert.

Insolvenzversicherung (inkl. Reiserücktritt)

Zusätzlich versichert ist die Insolvenz des Charteryachtbetreibers. Diese Charterversicherung empfehlen wir sehr, wenn Sie keinen Sicherungsschein erhalten.

Insassenunfallversicherung

Deckt nicht nur Folgekosten für Unfälle ab, die der Skipper oder Crewmitglieder während des Törns erleiden. Auch Bergekosten bei Herzinfarkt oder Schlaganfall gelten mitversichert.

Auslands-Reise-Krankenversicherung

Wir empfehlen immer eine Jahresdeckung, damit sind Sie bei Krankheit im Ausland gut abgesichert. Bitte sprechen Sie uns an.

FAQ Charterversicherungen

Die wichtigsten Informationen zu unseren jeweiligen Charterversicherungen finden Sie auch auf den Produkt-Bestellseiten, zu denen Sie oben gelangen. Wir akzeptieren Überweisung, PayPal, Kreditkarte und Paydirekt. 

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Reiserücktrittskostenversicherung?

Wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wurde, sind es 20 %, mindestens 25,- Euro pro Person.

Bei jedem anderen Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,- Euro pro Person.

Der Selbstbehalt entfällt, wenn aufgrund einer unerwartet schweren Krankheit eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde.

Kann ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung auch dann noch abschließen, wenn ich in 3 Wochen in Urlaub fahre?

Ja, aber nur, wenn die Buchung kurz vorher stattfand. Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung muss sofort bei Buchung der Reise erfolgen.

Muss ich die 6-Wochen-Nutzung bei der erw. Skipperhaftpflicht-Versicherung melden?

Nein, da vertrauen wir unseren Kunden, dass Sie wirklich nur 6 Wochen im Jahr fahren!

Kann ich die Skipperhaftpflicht-Versicherung verlängern bzw. aufstocken?

Verlängerung und Aufstockung sind kein Problem. Es wird einfach der Differenzbetrag nachbezahlt.

Bin ich unterversichert, wenn ich eine Kautionsversicherung wähle, die unter der tatsächlich hinterlegten Kaution entpricht?

Ja, das kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Die angekreuzte Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution.

Was muss ich tun, wenn ich einen Schaden habe?

Der Schaden muss unverzüglich:

- per Telefon: 040 / 369849 - 49

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- Mail: charter@schomacker . de

oder am besten mit einem Schadenformular gemeldet werden.

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Versicherungen, Kaution und FAQ

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Versicherung

Schiffsversicherung.

Alle Schiffen sind durch den Eigner/Vermieter Haftpflicht- und Kaskoversichert für den Verleih versichert. Die Selbstbeteiligung ist von Schiff zu Schiff unterschiedlich und wird von Ihnen als Mieter in Form einer Kaution zu Anfang der Mietperiode beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird Ihnen vom Vermieter am Ende der Mietperiode zurückbezahlt wenn Sie das Schiff pünktlich und in einem guten Zustand übergeben.

Ausstattung

Die Boote sind für die angegebene Personenanzahl (einschl. Rettungswesten) ausgerüstet. Für Decken, Bettwäsche, Handtücher, Trockentücher und Proviant (sofern nicht anders vermerkt) haben Sie selbst zu sorgen. Je Schiff ist die spezifische Ausstattung angegeben. Hierfür sind manchmal zusätzliche Kosten zu zahlen. Wenn Sie diese Extra-Ausrüstung wünschen, vermerken Sie diese Bitte auf dem Reservierungsformular. Auf Wunsch sendet Yachtcharter Lemmer gern eine ausführliche Inventarliste sowie die technischen Einzelheiten des gewünschten Schiffes zu.

Ihre Urlaubsversicherung

Es ist wichtig, dass Sie sich selbst und Ihre Reisegefährten vor und während Ihres Urlaubs gut versichern. Yachtcharter Lemmer bietet Ihnen die Möglichkeit bei Buchung gleichzeitig eine Urlaubsversicherung   welche die Reiserücktritt-, Kaution ,Folgeschaden-, Gepäck-, unvorhergesehene Ausgaben, Haftpflicht- und Unfallversicherung umfasst  abzuschließen, Ua über die Hamburger Yachtversicherung

Haftpflicht

Bei Haftpflichtschäden von Personen (Charterer) gilt die persönliche Haftpflicht (zu emphelen ist eine Skipperhaftpflicht-Versicherung abzuschliessen bei z.B. Panthenius). Bei Schäden die mit dem Schiff verursacht und an dem Schiff verursacht werden,  regelt dieses die Versicherung des Eigners. Die Kaskoschäden sind mit einer Selbstbeteiligung (Kaution) in der Regel €600,- bis €750,- abgegolten. Dieser Kautionsanteil kann auch mit einer zusätzlichen Versicherung abgedeckt werden und im Schadenfall von dem Versicherer bis 100- 85%  zurück geholt werden.

Insolvenzabsicherung

Unser Partners der  Hamburger Yachtversicherung Schomacher   und   Panthenius   bitten eine Insolvenzabsicherung welche in die Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist, Panthenius zB. bittet es  zusammen mit der Skipperhaftpflicht-Versicherung die Basis jedes einzelnen Paketes (Basis, Silber, Gold, Premium) .

Unterschied Kautionsversicherung und Abkauf der Kaution:

– Kautionsversicherung (abzuschliessen über Yachtcharter Lemmer) : Bei Abschluss des Chartervertrags kann eine Kautionsversicherung bei der Versicherung  abgeschlossen werden. Die ganze Kautionssumme muss bei der Schiffsübergabe hinterlegt werden. Im Schadensfall werden 100- 85% der Kaution von der Versicherung zurückgezahlt (bei großer Fahrlässigkeit ausgeschlossen),Die Schadensabwicklung erfolgt über die Versicherung  (Interessenskonflikte sind somit ausgeschlossen). Eine solche Versicherung ist abzuschliessen über Yachtcharter Lemmer. Polis und Rechnung werden Ihnen von der Versicherung zugeschickt.

– Abkauf der Kaution (nicht bei uns abzuschliessen) : Beim Abkauf der Kaution müssen bei der Schiffsübergabe 15-20% der Kautionssumme hinterlegt werden. Für den Abkauf der Restsumme der Kaution fallen in der Regel Kosten von €12,- bis €20,- pro Tag an (mindestens 3-4 Tage, nicht rückzahlbar). Im Falle eines Schadens geht die Schadensabwicklung über den Vercharterer (Interessenskonflikte sind somit vorprogrammiert). Folgeschäden sind nicht versichert.

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Welchen Segelschein/Führerschein benötigen Sie?

In den Niederlande ist kein Führerscheinpflicht für Segelyachten bis 15,00 m., aber zu empfehlen: ist z.B. der SBF-See. Aber: Durch den SBF-See haben Sie noch keine Segelerfahrung. Wenn Sie keinen SBF, BR oder SKS-Schein oder ähnliches haben, so sollten Sie Ihre persönliche Erfahrung mit Segelyachten kurz darstellen (eigenes Boot, jahrelange Erfahrung, usw.).

Benötigen Sie ein Funksprechzeugniss?

Ja, Sie benötigen ein Funksprechzeugniss. Wir, Yachtcharter Lemmer, können aber wenn Sie kein Funksprechzeugniss haben folgendes machen: – Das Funkgerät abbauen. Dies ist jedoch für den Fall einer Notsituation nicht zu empfehlen und kostet Sie zudem €25,- Arbeitslohn. – Sie sagen bei einer Kontrolle, dass Yachtcharter Lemmer Ihnen verboten hat das Funkgerät zu benutzen. Sollten Sie es trotzdem benutzen (senden), so müssen Sie die anfallende Geldstrafe selbste bezahlen (in 2014 ist das €250,-), meistens bekommt man aber erst ein warnung.

Wo können Sie parken?

Wir haben Parkplätze vor Ort (kostenlos).

Wann kann ich das Schiff übernehmen?

In der Regel stehen unsere Schiffe am Freitagnachmittag ab zirka 17:00 Uhr zur Übernahme bereit. Ist alles in Ordnung so können Sie bereits am Freitag auslaufen. Denken Sie bitte daran, dass: – wir beim Einschecken und Rückgabe des von Ihnen gemieteten Yacht leider nicht immer die angegebene Uhrzeit erfolgen können; – wir werden Ihnen aber bei Ankunft schon an Bord gehen lassen, damit Sie anfangen können mit der kontrole der inventarliste und Segel.

Einschecken : Max. + 2 Stunden

Rückgabe : Max. + 1 Stunde

Wieviel Diesel, Wasser und Gas ist bei der Übernahme an Bord?

Alle unsere Schiffe sind bei der Übernahme vollgetankt und werden bitte auch wieder vollgetankt zurückgegeben. Sollte die Tankstelle bei Ihrer Rückkehr geschlossen sein, so informieren Sie uns bitte. Wasser ist gebunkert und Gas zum Kochen ist ausreichend vorhanden: Auf allen Schiffen befindet sich neben der bereits angeschlossenen Gasflasche eine volle Reserveflasche.

Befindet sich Bettwäsche an Bord?

Nein. Die Bettwäsche bzw. ein Schlafsack mit Laken und Kopfkissen ist selbst mitzubringen.

Muss ich bei Schiffsübernahme eine Kaution hinterlegen?

Die zu hinterlegende Kaution beträgt €500,- bis €1.000,- (abhängig vom Schiff (siehe Vertrag)). Dies können Sie bei Übernahme des Schiffes hinterlegen. Sobald wir uns nach Ihrer Rückkehr von dem einwandfreien Zustand des Schiffes überzeugt haben bekommen Sie selbstverständlich umgehend Ihre Kaution zurück.

Woran sollte ich beim Sachen packen denken?

Neben wetterentsprechender Kleidung und Schuhen (bitte nicht mit dunkler Sohle!) und der Dinge für Ihren persönlichen Bedarf, sollte im Gepäck auch die Bettwäsche oder Schlafsack mit Laken und Kopfkissen nicht fehlen.

Die Boote müssen unbedingt pünktlich im Heimathafen eintreffen: schlechte Wetterverhaltnisse sind keine Entschuldigung für eine verspätete Rückkehr.

Wie läuft das mit der Endreinigung?

Bei unseren Yachten ist die Endreinigungspauschale Pflicht. Die Yachten werden also vor und nach Ihrem Törn von Profis gereinigt. Dies ist deshalb auch sinnvoll, damit Sie sicher sein können, auch ein wirklich sauberes Schiff zu erhalten. Bitte verlassen Sie das Schiff, auch wenn es hinterher gereinigt wird, trotzdem in aufgeklartem Zustand: Müll, Leergut, Essensreste etc. bitte von Bord nehmen (‘Besenreine Übergabe’). Zur guten Seemannschaft gehört es auch, das Deck zu reinigen und die Wasservorräte aufzufüllen, und bitte reinigen Sie das  Deck und Cockpit wenn Sie nicht für die Opion aussenreinigung gewählt haben ( €55,00 extra)

Wie bekommen Sie Wetterinformationen?

Da gibt es diverse Möglichkeiten: Radio, Wetterempfänger, falls vorhanden, Seefunk (IJsselmeer Kanal 01 jede Stunde), Hafenmeister oder SMS-Dienste (z.B. Wetterwelt ), internet Windguru , Deutsche Wetterdienst, Buienradar NL Falls Sie mal unterwegs keine Möglichkeit haben sollten, das aktuelle Wetter zu empfangen können Sie notfalls auch gern bei uns im Büro anrufen.

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Von den Abfahrtshäfen besteht die Möglichkeit Ausflüge auf den Friesischen Seen oder auf dem IJsselmeer zu unternehmen. Fahren Sie zum Beispiel zu den malerischen Fischerdörfern der früheren Zuiderzee. Auch die Randseen, das Markermeer und das Wattenmeer-West gehören zu den Möglichkeiten.

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Skippertipps rund ums Chartern

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Was man als Skipper wissen sollte

Charter-kaution.

Chartertipps: Die Kaution wird nur noch selten in bar hinterlegt, sondern meist mit Kreditkarte

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Deckungssummen und Versicherungsschutz

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Wie man eine Charter-Versicherung für Skipper und Crew abschließt

Tipps zur Auswahl der richtigen Versicherung für Skipper und Crew

Häufig gestellte Fragen zur Charter-Versicherung für Skipper und Crew

Hier sind weitere Informationen zu den Punkten:

Charter-Versicherungen für Skipper und Crew decken Risiken und Schäden ab, die während einer Charter-Reise auf einer Yacht entstehen können. Dies umfasst sowohl Personenschäden als auch Sachschäden.

Skipper und Crew sind oft nicht über die Versicherung des Vercharterers versichert, daher ist es wichtig, eine separate Versicherung abzuschließen.

Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Skipper einer Charteryacht verursacht, z.B. durch Kollisionen mit anderen Booten oder Schäden an Anlegestellen.

Die Kautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution, die von vielen Vercharterern verlangt wird. Sie stellt sicher, dass die Kaution im Falle von Schäden oder Verlusten abgedeckt ist.

Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornierungskosten ab, wenn die Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann.

Personenschäden: Bei Personenschäden haftet der Vercharterer in der Regel für Schäden, die aufgrund von mangelnder Wartung oder Ausrüstung der Yacht entstehen. Wenn jedoch der Skipper oder die Crew fahrlässig handeln, können sie für Schäden haftbar gemacht werden.

Sachschäden: Bei Sachschäden haftet der Vercharterer normalerweise für Schäden, die aufgrund von Ausrüstungsproblemen oder unvorhergesehenen Ereignissen wie Wetterbedingungen entstehen. Wenn jedoch der Skipper oder die Crew fahrlässig handeln, tritt die Versicherung nicht für den Schaden ein.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

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Der richtige Versicherungsschutz für Ihren Törn

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Kautionsversicherung, einer Skipper-Haftpflichtversicherung und einer Reisestornoversicherung.

Kautionsversicherung

Bei jedem Törn können kleinere oder größere Schäden schnell entstehen, eine kurze Unachtsamkeit genügt oft schon. Daher muss bei jedem Törn vor Ort eine Kaution hinterlegt werden.

Wenn Sie eine Kautionsversicherung abgeschlossen haben, wird im Falle eines Schadens die vor Ort hinterlegte Kaution einbehalten, bis Sie den Schaden über Ihre Versicherung abgewickelt haben. Danach erhalten Sie Ihre Kaution – je nach Versicherungsbedingungen - ganz bzw. anteilig zurück.

Verweigert die Versicherung die Zahlung oder haben Sie keine Kautionsversicherung abgeschlossen, kann es zu Unstimmigkeiten und Schuldzuweisungen innerhalb der Crew kommen, was einem traumhaften Urlaub im Nachhinein einen negativen Beigeschmack verleiht.

Wir empfehlen Ihnen die Pitter Kautionsabgeltung

Um Ihnen einen sorgenfreien Törn zu ermöglichen, haben wir unsere Pitter Kautionsabgeltung in Kroatien ins Leben gerufen. Sie bezahlen einmalig einen Betrag entsprechend der Größe der gebuchten Yacht und damit sind Schäden an der Yacht, Segelschäden (Hauptsegel und Genoa) sowie Schäden am Beiboot inkl. Außenborder abgedeckt.

PDF Pitter Yachtcharter Kautionsabgeltung 2024, 908 KB

Ihre Vorteile bei Abschluss der Pitter Kautionsabgeltung:

  • Keine Hinterlegung der Kaution vor Ort nötig.
  • Keine Schadensabwicklung mit der Versicherung, darum kümmern wir uns.
  • Gültig an ausgewählten Basen.

Bootscharter - Stornoversicherung von Allianz Partners

Sie haben nun Ihren Traumurlaub gebucht und die Vorfreude ist groß! Denken Sie bitte auch daran, dass unvorhersehbare Ereignisse jeden treffen und zu unerwarteten Kosten führen können. Schließen Sie deshalb noch heute die  Bootscharter Storno Versicherung ab und versichern Sie sich gegen hohe Stornokosten im Fall einer Erkrankung (inkl. Covid-19) kurz vor Urlaubsantritt oder andere Gründe, die Sie oder Ihre Crewmitglieder am Antritt Ihres Törns hindern könnten.

Weitere Partner für Versicherungen:

  • Fairwinds.blue

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Pitter Gesellschaft m.b.H. Raimund-Obendrauf-Straße 30 8230 Hartberg, Österreich

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Telefonnummer: +43 3332 66 240

E-Mail: Pitter Yachtcharter

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Kautionsversicherung

Kautionsversicherung

Versicherungsangebot > Kautionsversicherung

Was ist eine Kautionsversicherung?

Ein zerkratzter Gelcoat an einem Boot, eine verstopfte Toilette, ein ertrunkener Außenbordmotor, ein gebrochener oder umgekippter Bug... Dies sind die häufigsten Gründe für den Verfall der Kaution , die vom Vercharterer beim Check-in für genau diese Fälle erhoben wird. Die Beträge liegen zwischen 500 und 5.000 €.

Wenn während des Törns kein Schaden auftritt, erhalten Sie Ihre Kaution zurück, andernfalls zieht der Vercharterer einen Teil oder die gesamte Kaution ab (je nach Höhe des Schadens). Die Kautionsversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld nicht verlieren. Sie können zwischen zwei Varianten wählen: BASIC und EXTRA .

VERGLEICH DER KAUTIONSVERSICHERUNGen

Die Kautionsversicherung  gilt für alle Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in der EU.

Kautionsversicherung: BASIC

Was deckt die  BASIC-Variante 

Diese Versicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall Ihrer Kaution aufgrund von Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen.

Wie viel kostet die  BASIC-Variante 

Die Kosten der Kautionsversicherung richten sich nach der Höhe der Kaution. In der Tabelle finden Sie Einzelheiten zum Kautionsversicherungsangebot der Basic-Variante und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, falls vorhanden.

Glückliche Crew auf einem Katamaran bei sonnigem Wetter

Was ist versichert?

Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Vercharterers aufgrund der Zerstörung oder Beschädigung des gecharterten Bootes, das durch die Fahrlässigkeit des Skippers oder der Bootsbesatzung verursacht wurde.  

Im Rahmen der Versicherungsdeckung sind folgende Leistungen enthalten: 

  • Beiboot  einschließlich Außenbordmotor
  • Grundsegel (einschließlich unsachgemäßer Handhabung, Riss durch plötzliche Windböen usw.)  
  • Verlust oder sonstige Beschädigung der Winchen

Was nicht versichert ist

Die Versicherung deckt keine Schäden (Ausschlüsse von der Versicherung):

  • die vorsätzlich durch den Kapitän oder die Besatzung des Schiffes verursacht wurden
  • infolge des Konsums von Alkohol oder der Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen
  • Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen – z.B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung...
  • Wenn das Schiff von einer Person geführt wird, die nicht über eine entsprechende Berechtigung verfügt, die durch einen allgemein anerkannten Befähigungsnachweis nachgewiesen wird (d. h. das Schiff darf nicht ohne einen berechtigten Schiffsführer gefahren werden)
  • Beim Fahren in einem Gebiet, für das das Schiff nicht zugelassen ist
  • Im Falle eines seeuntüchtigen Zustands des Schiffes, wenn dieser bereits vor der Abfahrt eingetreten ist und offensichtlich war
  • Ungerechtfertigte Einbehaltung der Kaution aufgrund eines Ereignisses, das nicht durch den Versicherten, den Skipper oder seine Crew verursacht wurde
  • Jegliche finanzielle Verluste (z.B. Beschlagnahmung des Bootes aufgrund von Gesetzesverstößen, verspätete Rückgabe des Bootes)
  • Bei Rennen und Regatten, einschließlich deren Vorbereitung – gegebenenfalls kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden

Basic-Variante Bedingungen

  • Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der nachgewiesenen Beschädigung oder Zerstörung des gecharterten Schiffes
  • Voraussetzung ist der Nachweis des Verschuldens am Schaden – die Besatzung oder der Schiffsführer hat den Schaden verursacht
  • Die Versicherung gilt nur für die Besatzung mit EU-Staatsbürgerschaft und den Kapitän, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit.
  • Die Versicherung deckt keine Gebiete in Ländern ab, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.

Kundenerfahrungen mit der Kautionsversicherung

Vielleicht interessieren Sie sich auch für den Artikel Kautionsversicherung in der Praxis: Bewertungen und Erfahrungen unserer Kunden . Hier finden Sie die Erfahrungen unserer Kunden im Umgang mit Kautionsversicherungsansprüchen. Was ihnen passiert ist, wie sie das Problem gelöst haben, und wann sie ihr Geld zurückbekommen haben.  Kautionsversicherung in der Praxis: Bewertungen und Erfahrungen unserer Kunden

Sie zögern, ob sich eine Kautionsversicherung lohnt? Unserer Erfahrung nach auf jeden Fall! Sie spart nicht nur Nerven, sondern auch eine Menge Geld. Die wichtigsten Argumente für den Abschluss einer Kautionsversicherung finden Sie hier:  5 Gründe, warum Sie eine Kautionsversicherung abschließen sollten .

DIE KAUTIONSVERSICHERUNG garantiert Ihnen, dass Sie Ihre Kaution zurückerhalten,  .

auch wenn Sie das Boot versehentlich beschädigen. 

Kautionsversicherung: EXTRA

Warum eine Kautionsversicherung in der EXTRA-Variante 

Die Versicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall der Kaution aufgrund von Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen. Darüber hinaus deckt sie auch grobe Fahrlässigkeit und Haftpflicht, einschließlich finanzieller Folgeschäden und Gesundheitsschäden anderer. Sie umfasst nämlich auch eine Haftpflichtversicherung .

Wie viel kostet die EXTRA-Variante

Die Kosten für die Kaution und die Haftpflichtversicherung richten sich nach der Höhe der Kaution. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tabelle , in der Sie die Preisliste und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung finden. Wenn der Kunde ein Boot im Rahmen des Premium-Preispakets bestellt, das bereits die BASIC-Kautionversicherung enthält,  zahlt er  bei der EXTRA-Kautionversicherung nur den Preisunterschied zwischen beiden Varianten.

Crew, Tochter und Vater rollen die Segel ein

Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Charterers aufgrund von Zerstörung oder Beschädigung eines gecharterten Sportbootes, das durch die Fahrlässigkeit des versicherten Schiffsführers, oder der versicherten Mannschaft verursacht wurde.

Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst auch:

  • Das Außenbordboot einschließlich Außenbordmotor
  • Grundsegel und Zusatzsegel (einschließlich unvorsichtiger Handhabung, Reißen durch plötzliche Windböen usw.)
  • Haftpflichtversicherung   – NEU : deckt auch Schäden ab, die der Schiffsführer durch den Betrieb des Schiffes bei den Besatzungsmitgliedern verursacht. Sie deckt keine Schäden, die vom Versicherten auf dem gecharterten Schiff verursacht werden.  Details hier .

Extra-Variante Bedingungen

  • Die Versicherung gilt nur für Besatzungsmitglieder mit EU-Staatsbürgerschaft und für nicht beruflich tätige Skipper, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Gebiete von Ländern, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.
  • Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung usw.)
  • Während Rennen und Regatten, einschließlich der Vorbereitung darauf – kann rückversichert werden
  • Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die der Versicherte auf dem gecharterten Schiff verursacht.

Alles, was Sie über Kaution, Stornierung und Reiseversicherung wissen müssen

Wann kann ich die Kautionsversicherung spätestens abschließen?

Wer kann eine Kautionsversicherung abschließen?

Sind Sie an unserem Angebot interessiert? Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir werden uns bei Ihnen melden:

Simona

Sales Consultant

Oryx Yachting

Charter-Kautionsversicherung

ALLE YACHTEN ANZEIGEN (AUCH DIE FÜR WELCHE VERFÜGBARKEIT ERST GEPRÜFT WERDEN MUSS)

Unsere Yachten sind natürlich kaskoversichert. Einen Schaden an der Yacht tragen Sie nur bis zur Höhe der Kaution. Jeder erfahrene Skipper weiß aber, wie schnell die Harmonie der Crew gestört ist, wenn alle zur Kasse gebeten werden sollen für den Schaden, den nur Einer verursacht hat. Entlasten Sie Ihre Crew und sich von diesen Sorgen und genießen Sie einen unbeschwerten Törn!

Das zeichnet die Charter-Kautionsversicherung von YACHT-POOL aus:

  • Schutz für Skipper und Crew
  • Weltweit gültig
  • Selbstbeteiligung nur 5% der Kaution, mindestens 50.-€
  • Chartern Sie so oft Sie wollen: die Versicherung gilt für jede Charter innerhalb von 12 Monaten!

Yachtpool

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  1. Charterversicherungen

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  2. ASW Yacht-Pool Kautionsversicherung

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  3. Charter-Kautionsversicherung: Infos, Tipps & Tricks

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  5. MI ALMA Yacht Charter Details, Sunseeker 105

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  6. How Much to Charter a Yacht? The Complete Price Guide

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COMMENTS

  1. Charterkaution

    Sichern Sie die Charterkaution. Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.

  2. Charter-Kautionsversicherung: Infos, Tipps & Tricks

    Die Charter-Kautionsversicherung greift bei Schadensfällen auf einer gecharterten Yacht und schützt den Charterer vor dem Verlust der Kautionssumme. Besteht zu Beginn eines Segeltörns noch häufig Einigkeit darüber, wer bei einem eventuellen Schaden haftet und zahlen muss, so wird diese bei einer echten Beschädigung des Bootes gerne mal ...

  3. Charterversicherungen

    Die W&W Charter-Kautionsversicherung. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Kautionsversicherung für das teilweise oder vollständige Einbehalten der im Charter-Vertrag vereinbarten Kaution für einen Sachschaden, der während der Charter-Reise durch den Skipper oder Crew verursacht worden ist.

  4. Charter-Kautions-Versicherung

    Sie können mit der YACHT-POOL Charter-Kautionsversicherung überall chartern, so oft Sie wollen und mit welchem Schiff Sie möchten! Die Selbstbeteiligung beträgt nur 5 % des versicherten Kautionsschadens, mindestens € 50,-Schutz für Skipper und Crew; Weltweite Gültigkeit! Charter-Kautionsversicherung von bis zu 10.000 Euro. (und mehr auf ...

  5. Charterkaution-Versicherung: günstig absichern

    Charterkaution-Versicherung. Reiserücktrittskosten-Versicherung. Reisepreisabsicherung. SeaHelp CharterPass. Das Phänomen der Vergesslichkeit tritt ein, wenn Sie mit Ihrer gecharterten Yacht und Ihren Freunden, die erst zum gelungenen Bootsurlaub beitragen, auf den Gewässern Ihrer Träume schippern.

  6. Yacht Kautionsversicherung

    Charterversicherung mit separater Yacht Kautionsversicherung. Wer bereits in der Karibik oder der Südsee gechartert hat, der ist aller Wahrscheinlichkeit nach vertraut damit, wie schnell Kautionssummen für Charteryachten viele tausend Euro betragen können.

  7. Die Kaution und ihre Versicherung für Ihren Yachtcharter

    Die vier Möglichkeiten zur Versicherung der Kaution für den Yachtcharter 1. Die Kautionsabgeltung über den Schiffseigner. Vereinzelt bieten Vercharterer eine volle Kautionsabgeltung an, die uns vollständig von der Hinterlegung einer Kaution für den Yachtcharter befreit. Die Kosten sind in der Regel recht hoch, bei neuen teuren ...

  8. Sichern Sie Ihren Urlaub: Ein Leitfaden zur Kautionsversicherung beim

    Beim Yachtcharter gibt es hauptsächlich zwei Arten von Kautionsversicherungen: die von Charterunternehmen angebotenen (häufig als Kautionsversicherung oder Schadensersatz bezeichnet) und die von Versicherungsgesellschaften bereitgestellte Kautionsversicherung.

  9. Kautionversicherung bei Bootsmiete Yacht Charter Windkracht 5

    Wenn Sie bei Yachtcharter Windkracht 5 eine Yacht mieten müssen Sie vor Abfahrt eine Kautionssumme (in Höhe von € 1.000,- bis € 1.750,-) in bar oder mit PIN oder Kreditkarte hinterlegen. Als Yachtcharter Windkracht 5 empfehlen wir eine Kautionsversicherung .

  10. Wer fragt gewinnt!

    - Vergleich der Charter Kautionsversicherungen - YACHT-POOL.de. Wer fragt gewinnt! - Vergleich der Charter Kautionsversicherungen. Die angebotenen Kautionsversicherungen sind vorsichtig ausgedrückt sehr unterschiedlich.

  11. Top 5 Versicherungen für Yachtcharter zu Ihrem Schutz

    Eine sogenannte "Charter-Kautionsversicherung" schützt Sie als Charterer vor dem Verlust des Kautionsbetrags, der je nach Bootsgröße bis zu mehreren Tausend Euro betragen kann. Beim Abschluss sollten Sie hier darauf achten, dass Beiboot und Außenbordmotor auch eingeschlossen sind.

  12. Versicherungen beim Yacht-Charter

    Dies sind im Wesentlichen die Kaskoversicherung für Schäden am Charterschiff und die Haftpflichtversicherung für die Ansprüche Dritter aus Schäden. Diese Versicherungen sollte der Eigentümer der Yacht respektive der Flottenbetreiber für die Charteryacht abgeschlossen haben.

  13. Yachtcharter Kaution

    Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit! Weill Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit. Kontakt Formular. senden. * Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden.

  14. Charterversicherungen

    Charter-Kautionsversicherung. Sie leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc., wenn die Chartergesellschaft die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält. Reiserücktrittskostenversicherung.

  15. Charter Kautionsversicherung Bootscharter / Yachtcharter

    Wenn Sie eines unserer Charterboote mieten möchten, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Unsere Charterflotte ist Vollkaskoversichert. Mit unserer Versicherung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- € pro Schadensfall vereinbart, die vollständig vom Mieter zu tragen ist.

  16. Versicherungen, Kaution und FAQ

    Die Kaskoschäden sind mit einer Selbstbeteiligung (Kaution) in der Regel €600,- bis €750,- abgegolten. Dieser Kautionsanteil kann auch mit einer zusätzlichen Versicherung abgedeckt werden und im Schadenfall von dem Versicherer bis 100- 85% zurück geholt werden. Insolvenzabsicherung.

  17. Skippertipps: Charter-Kaution

    Wenn man eine Yacht chartert, muss man eine Kaution hinterlegen. Die Kaution entspricht der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Wer also z.B. das Segel beschädigt, eine Leine in die Schiffsschraube bekommt oder mit Schrammen im Rumpf zurückkommt, muss die Reparatur bezahlen. Allerdings nicht mehr als die Kaution beträgt.

  18. Charterversicherung

    Die Kautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution, die von vielen Vercharterern verlangt wird. Sie stellt sicher, dass die Kaution im Falle von Schäden oder Verlusten abgedeckt ist. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornierungskosten ab, wenn die Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann.

  19. Versicherungsschutz für Segler

    Yacht-Pool. Mit einer Kautionsversicherung können entstandene Schäden der Yacht abgerechnet werden. Entdecken Sie die Vorteile der Pitter Kautionsabgeltung. Hier mehr!

  20. Kundenerfahrungen mit der Kautionsversicherung

    Wenn Sie eine Yacht von einem Charterunternehmen mieten, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Dabei handelt es sich um eine rückzahlbare Kaution, von der im Falle von Schäden am Boot oder an der Ausrüstung Geld abgezogen wird.

  21. Kautionsversicherung

    Was ist versichert? Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Vercharterers aufgrund der Zerstörung oder Beschädigung des gecharterten Bootes, das durch die Fahrlässigkeit des Skippers oder der Bootsbesatzung verursacht wurde. Im Rahmen der Versicherungsdeckung sind folgende Leistungen enthalten:

  22. Charter-Kautionsversicherung

    Das zeichnet die Charter-Kautionsversicherung von YACHT-POOL aus: Schutz für Skipper und Crew. Weltweit gültig. Selbstbeteiligung nur 5% der Kaution, mindestens 50.-€ Chartern Sie so oft Sie wollen: die Versicherung gilt für jede Charter innerhalb von 12 Monaten! Partners.

  23. Yachtcharter

    MÜRITZ RECHLIN - MOTORYACHT MILAN - Motoryacht EMMA Yacht­charter Röbel-Boot. Motoryacht und Charterboot Marco 860 "MILAN" und Pedro Skiron35 "EMMA". Ihr wollt eine Motoryacht chartern, plant eine Bootstour mit einem Hausboot durch MV, auf Mecklen­burger Seenplatte oder wollt mit einer Motoryacht die Berliner und Branden­burger Gewässer befahren?

  24. US-Justiz senkt Trumps Kaution deutlich

    Die angebliche Luxus-Yacht von Lars Windhorst steht für 79 Millionen Euro zum Verkauf. Aber wie sieht die "Global" eigentlich von innen aus? vor 12 Stunden. spot on news. Kaution gezahlt ...